Diagnostik

Die klinisch-psychologische Diagnostik dient der Abklärung von Fähigkeiten, Stärken und Schwächen, der Beantwortung von Fragestellungen und der Abklärung von Symptomen und ihrer möglichen Ursachen.
Wenn Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes haben, sich bei Ihrem Kind Auffälligkeiten zeigen, bevorstehende Veränderungen bzw. Entscheidungen zu Verunsicherungen führen, wenden Sie sich gerne an uns!

Als Kinder- und Jugendpsychologinnen bieten wir bei folgenden Themen Unterstützung an:

  • Intelligenz- und Entwicklungsabklärung
  • Lern- und Leistungsprobleme  (Legasthenie, Rechenstörung, Teilleistungsstörungen, Konzentrations- und Motivationsprobleme)
  • Schulfähigkeit
  • Hochbegabung
  • Verhaltensauffälligkeiten (ADHS, aggressives Verhalten)
  • emotionale Probleme (Ängste, Depression…)
  • Erziehungsfragen
  • Entwicklungsauffälligkeiten (Sprache, Motorik…)
  • Interessensabklärung, Schul- und Berufslaufbahnberatung

Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel.

Der diagnostische Prozess umfasst:

      • ein Explorationsgespräch mit den Eltern, in dem wir Näheres über die aktuelle Problematik und die Entwicklung des Kindes erfragen
      • parallel dazu findet die Testung des Kindes statt
      • ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem die Ergebnisse der standardisierten Testverfahren und weitere Empfehlungen, Fördermöglichkeiten bzw. Erziehungstipps besprochen werden

Kostenerstattung: Für die klinisch-psychologische Diagnostik gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Kostenrefundierung (ca. 60-80%) durch die Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Verdachtsdiagnose (wie z. B. Aufmerksamkeitsproblematik/ADHS, Angst, Entwicklungsstörung, Lernstörung, Einnässen) und eine Zuweisung durch eine Fachärztin/einen Facharzt bzw. durch eine Allgemeinmedizinerin/einen Allgemeinmediziner – diese können im Vertrags- oder Wahlbereich tätig sein.

Bitte beachten Sie: Wir bitten um Verständnis, dass Termine bis 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden müssen, bei kurzfristigeren Absagen (< 48h) bzw. bei Versäumen von Terminen ohne Absage wird das vereinbarte Honorar zur Gänze in Rechnung gestellt.